Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fensterhandel – ausschliesslich für Geschäftskunden (B2B)
Hinweis: Diese AGB gelten ausschliesslich für Geschäftskunden mit gültiger UID-Nummer. Bestellungen von Privatpersonen sind in Ausnahmefällen möglich, unterliegen jedoch abweichenden Regelungen. Es gelten nicht dieselben Bedingungen wie für B2B-Kunden.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Fenstern, Türen und Toren zwischen der DCF Bewertung GmbH ("Verkäufer") und Geschäftskunden ("Käufer"). Der Verkauf erfolgt grundsätzlich an Unternehmen mit gültiger UID-Nummer.
2. Leistungsumfang
Der Verkäufer liefert Produkte gemäss den vom Käufer schriftlich freigegebenen Bestelldaten. Leistungen wie Massaufnahme, Montage oder bauliche Integration sind nicht Bestandteil des Angebots.
3. Gewährleistung
Der Verkäufer schliesst jede gesetzliche Gewährleistung im Sinne von Art. 197 ff. OR ausdrücklich aus. Insbesondere wird keine Haftung für Sachmängel übernommen, ausser im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Herstellergarantie (freiwillig)
Die vom Hersteller gewährte Garantie (z. B. 5 Jahre auf Fenster, 2 Jahre auf Beschläge) wird dem Käufer ohne Verpflichtung des Verkäufers im bestehenden Umfang weitergegeben. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Garantieansprüche anzuerkennen oder durchzusetzen, wird jedoch im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Die Entscheidung über Annahme und Abwicklung liegt ausschliesslich beim Hersteller.
5. Reklamationen
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte sofort nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich inkl. Fotodokumentation zu melden. Nachträglich gemeldete Mängel können nicht berücksichtigt werden.
6. Haftung
Jegliche weitergehende Haftung des Verkäufers – insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden – ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
7. Lieferung und Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt "ab Werk" oder gemäss individueller Absprache. Die Gefahr geht bei Übergabe an den Transporteur oder Abholung durch den Käufer auf diesen über.
8. Zahlungsbedingungen
Lieferungen erfolgen grundsätzlich gegen Vorkasse. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.
9. Transportschäden und Annahmeverpflichtung
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung unverzüglich auf sichtbare Transportschäden zu prüfen. Diese sind direkt auf dem Lieferschein zu vermerken und mit Fotos zu dokumentieren. Zusätzlich ist der Verkäufer innerhalb von 3 Kalendertagen zu informieren. Nicht gemeldete Schäden gelten als akzeptiert.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Liestal (BL).